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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Buchungen Eine Buchung gilt als verbindlich abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt wurde. Dies gilt, bei Bereitstellung von Zimmern durch das Schulungs- u. Gästehaus, auch dann, wenn eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war. Danach erfolgt, wenn es der zeitliche Spielraum zulässt, die Versendung einer Buchungsbestätigung (Beherbergungsvertrag) auf dem Postweg oder per Fax, die den Umfang aller Leistungen unseres Hauses und den Preis festschreibt. Beide Partner sind zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet, gleichgültig, auf welche Dauer er abgeschlossen ist. Der Gast muß, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung, egal aus welchen Gründen, ohne rechtzeitige Stornierung (siehe Punkt 3) den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen.
2. Anmeldung / Zahlung 2.1 Die Reiseanmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages mit dem Schulungs- u. Gästehaus. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren vertragliche Verpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen einsteht. Bei Gruppenreisen ist ein entsprechender Antrag über den Träger (Verein, Schule, Einrichtung) zu stellen. 2.2 Für Reiseanmeldungen durch Minderjährige ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters durch Unterschrift zwingende Voraussetzung. 2.3 Der Abschluß eines Beherbergungsvertrages setzt die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Schulungs- und Gästehauses durch den Antragsteller voraus. Diese werden dem Anmelder auf Anforderung zugeschickt. 2.4 Mit dem Beherbergungsvertrag erhält der Reiseanmelder eine Anzahlungsrechnung. Die Anzahlung beträgt 20% aller vertraglich fixierten Leistungen. Erfolgt diese Zahlung nicht termingemäß, besteht kein Leistungsanspruch an das Schulungs - und Gästehaus "Strandgut". Der Restbetrag ist 2 Wochen vor Anreisetermin einzuzahlen. Wenn dieser bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, können der Vertrag aufgelöst und Rücktrittsgebühren verlangt werden.
3. Stornierung Die Rücktrittserklärung einer gebuchten Reise oder Veranstaltung ist an das Schulungs- und Gästehaus zu richten und bedarf der Schriftform. Je nach Datum des Eingangs der Stornierung werden für den Fall, dass dem Schulungs -und Gästehaus ein finanzieller Ausfall entsteht, folgende Pauschalsätze berechnet, jeweils in Prozent der gebuchten Gesamtleistung:
| Einzelbuchungen (Individualreisen): |
Buchungen von Gruppenveranstaltungen |
| bis zum 31. Tag vor Reiseantritt: 20% |
bis zum 61. Tag vor Reiseantritt: 50% |
| bis zum 21. Tag vor Reiseantritt: 30% |
bis zum 51. Tag vor Reiseantritt: 60% |
| bis zum 11. Tag vor Reiseantritt: 60% |
bis zum 41. Tag vor Reiseantritt: 70% |
| bis zum Tag vor Reiseantritt: 80% |
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt: 80% |
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bis zum 14. Tag vor Reiseantritt: 85% |
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danach 90 % |
Bei Stornierungen gebuchter Gruppenreisen wird vom Buchungstag bis zum 62. Tag vor Reiseantritt eine Aufwandspauschale in Höhe von 10% des Gesamtpreises erhoben. Bei Absagen von Einzelpersonen innerhalb einer Gruppe gelten die Bestimmungen für Gruppenveranstaltungen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
In allen Fällen steht dem Gast das Recht zu, einen etwa geringeren Schaden nachzuweisen.
4. Haftung Das Schulung - u. Gästehaus "Strandgut" haftet nur für eventuelle Buchungsfehler innerhalb des eigenen Leistungsangebotes. Für witterungsbedingte Ausfälle geplanter Veranstaltungsabschnitte wird keine Haftung übernommen. Dienste und Inhalte anderer Leistungsträger entziehen sich ebenfalls unserer Haftung. Die Haftung beschränkt sich auf den einfachen Reisepreis.
5. Sonstiges Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wismar.
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